Seite 078 Faszikel - 4
4- NİSÂ
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Und ihr bekommt
die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben;
haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach
allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein
Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber
Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von
euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann
handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder
Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten
diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie
sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden,
ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist
Allwissend, Milde.
13 Dies sind die Schranken Allahs; und den, der Allah und Seinem Gesandten
gehorcht, führt Er in Gärten ein, durch die Bäche fließen; darin sollen sie ewig
weilen; und das ist die große Glückseligkeit.
14 Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt und Seine Schranken
übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muß er ewig bleiben; und ihm wird eine
schmähliche Strafe zuteil.